Nachguss und Nachfertigung bei Frehe.at - Wichtige Informationen

 
  • Der von uns produzierte Nachguss ist grundsätzlich kein direkter Abguss des Originals, sondern werden aus einer neu erstellten handgefertigten Gussform erstellt. Daher kann und wird es, allein bedingt durch das Herstellungsverfahren, Abweichungen zum Original geben.
  • In der Regel werden nach Erstellung eines ersten Prototypen dem Auftraggeber Fotos oder ein Video zugesendet. Eine Zusendung von physischen Mustern bzw Prototypen zur Freigabe vor Produktionsstart ist aufpreispflichtig und kann die Lieferzeit erheblich erhöhen.
  • Wir können nicht gewährleisten, dass das vom Auftraggeber für den Nachguss zur Verfügung gestellte Muster unbeschädigt zurückgesendet werden kann. Wir haften nicht für Beschädigung oder Verlust des Originals.
  • Exakte Kopien machen wir nur, wenn das vom Auftraggeber zugesendete Original mindestens 70 Jahre alt ist oder der Auftraggeber bestätigt, dass er der Rechteinhaber der Form und des Designs des Originals ist, bzw nachweist, dass er vom Rechteinhaber beauftragt ist. Bestehen Zweifel am Alter oder der Situation des Copyrights, werden wir gemeinsam mit dem Auftraggeber ein Design entwickeln, welches für die Zwecke des Auftraggebers ausreichend ähnlich ist, aber keine Verletzungen von Schutzrechten erwarten lässt. Unabhängig von unserer Mitwirkung hieran liegt das alleinige Risiko und die Verantwortung im Falle von etwaigen Rechtsverletzungen beim Auftraggeber. Von Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung etwa bestehender oder von Dritten auch nur in Anspruch genommener Rechte stellt der Auftraggeber im Außenverhältnis den Auftragnehmer unwiderruflich frei.
  • Im Allgemeinen berechnen wir neben dem Produktpreis eine Pauschale für die Erstellung der Werkzeuge und Gussformen. Die Höhe dieser Pauschale hängt vom Aufwand (Arbeitszeit und Material) ab und wird vor Auftragserteilung mitgeteilt.
  • Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, haben wir das Recht, ähnliche und auch gleiche Produkte in unseren Katalog aufzunehmen und auch weitere Nachgüsse ohne Zahlung von Lizenzen an den Auftraggeber frei an Dritte zu veräußern.
  • In der Regel verzichten wir ganz oder teilweise auf die Pauschale zur Werkzeugherstellung und Produktentwicklung, wenn sich das Produkt eignet, in unseren Katalog aufgenommen zu werden. Sofern der Auftraggeber das Design exklusiv für sich nutzen möchte und uns eine weitere Nutzung untersagt oder sich das Produkt für unseren Katalog nicht eignet, müssen wir die vollen Kosten der Werkzeuge, Gussformen und Abwicklung der Sonderanfertigung weiterberechnen.
  • Werkzeuge und Formen verbleiben in jedem Fall in unserem Eigentum und können nicht an den Auftraggeber herausgegeben werden, auch dann nicht, wenn wir diese für eigene Produkte nicht nutzen. Im Falle einer Nachbestellung werden einmal gezahlte Werkzeugkosten nicht erneut berechnet, auch dann nicht, wenn die Werkzeuge verschlissen sind, bzw neu angefertigt werden müssen.
  • Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden alle von uns reproduzierten Fenstergriffe kompatibel mit unseren Fenstergriffrosetten sein; Maße und Toleranzen, insbesondere der Durchmesser vom Hals, der Vierkant, Schraublochabstand und die technische Ausführung der Befestigung des Griffs an der Rosette bzw der Griffhülse werden unserem jeweils bei Auftragserteilung aktuellen Standard entsprechen und können technisch und optisch vom Original abweichen. 
  • Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden nachgefertigte Fenstergriffe auf einer Rosetten unseres regulären Lieferprogramms montiert. Sonderanfertigungen von Rosetten führen zu Aufpreisen, sofern diese nicht in unser reguläres Lieferprogramm aufgenommen werden können, bzw sich dafür nicht eignen.
  • Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden alle von uns reproduzierten Türdrücker, Drückerrosetten, Schlüssellochrosetten und Langschilde kompatibel mit unserem restlichen Lagerprogramm sein, d.h. Maße und Toleranzen, insbesondere der Durchmesser vom Hals und Drückerloch, die Form des Schlüssellochs und die Maße und Befestigung des Vierkants, sowie etwaig vorhandene Griffhülsen entsprechen den Normen unseres regulären Lieferprogramms und sind damit technisch kombinierbar.
  • Ausdrücklich vereinbarte Abweichungen von Standard unseres allgemeinen Produktsortiments führen zu Aufpreisen.
  • Sofern ein Nachguss nicht in unser reguläres Produktsortiment aufgenommen wird, sind etwaige Nachbestellungen in der Regel nur mit einer Mindestabnahme von 50 Stück möglich; bei kleineren Nachbestellungen würde ein Mindermengenzuschlag anfallen. Sofern die Ware nicht am Lager ist, können Nachbestellungen die gleiche Lieferzeit haben wie die ursprüngliche Bestellung.
  • Da eine Nachfertigung eines historischen Baubeschlags viele Arbeitsschritte und Abstimmungen benötigt, sind Aussagen zu Lieferzeiten grundsätzlich unverbindlich.